Ihre Projektsteuerung für fugenlose Industrieböden nach dem H.I.T.-System.

Wir bieten Ihnen eine projektbezogene Fachplanung für Ihren Industriefußboden.

In Zusammenarbeit mit dem Hersteller für fugenlose, bewehrte, rissbreitenbeschränke Industriefußböden, der HIT GmbH aus Hamburg, planen wir nach Ihren Anforderungen.

Industrieböden aus Beton sind „nicht lastabtragende nicht aussteifende Bodenplatten“, die nicht zwingend nach DIN bemessen werden müssen, aber trotzdem über eine maximale Rissbreite verfügen sollten. Die DIN 1045 oder DIN EN 1996 ist hier ein Ansatz, aber dann dürfen keine geschnittenen Scheinfugen verwendet werden, dies widerspricht der DIN 1045 bzw. der DIN EN 1996. Nachzulesen im Merkblatt „T1, Industrieböden aus Beton“.

Regalstillasten sind auch keine Lasten im Sinne der Norm und nicht für jedes Regal muss ein „Standsicherheitsnachweis“ erbracht werden. In jedem Bundesland gibt es eigene Landesbauordnungen in denen für jedes Bundesland geregelt ist für welche Regalhöhen ein entsprechender Nachweis geschuldet ist. Dieser NAchweis gilt aber auch nur dann, wenn es sich um eine „lastabtragende Bodenplatte“ handelt. All diese Anforderungen sollten in ein Konzept einfließen.

Anforderungen von Gabelstaplernormen wie die DIN 15185 oder andere VDMA-Stapleranforderungen sind keine Anforderungen im Sinne der Beton-Norm. Um nicht unsinnige Anforderungen auszuschreiben, die zudem Ihre Kosten erhöhen, ist nicht jede Anforderung im Sinne eines Betreibers. Bei einem 4 Meter hohem Regal macht eine Ebenflächigkeitsanforderung von +/- 2 cm bei 4 Meter Messabstand (vierte Zeile 4 der DIN 18202) keinen Sinn. Fast alle Staplerhersteller fordern aber genau dies.

Wir stellen in Kooperation mit der HIT GmbH nur fugenlose Industrieböden her, die basierend auf einer 2-lagigen Bewehrung über entsprechende Rissbreiten bemessen werden. Solche fugenlosen Bodenplatten sind, wie auch Bodenplatten mit Fugen, niemals rissfrei. Rissfreie Bodenplatten gibt es nicht, da Beton eine „gerissene Bauart“ ist. Beton muss reißen, damit die gerechnete Bewehrung ihre Aufgabe übernehmen kann. Jede Beschichtung, jede Beton-Expositionsklasse hat eine eigene maximal Rissbreite. Diese stehen entweder in den Merkblättern des Deutschen Betonvereins oder sie ergeben sich aus den Anforderungen. Wir bevorzugen jedoch „Risse“ in einer maximalen Breite von z.B. 0,3mm, als Fugenschnitte von 8 mm oder 10mm Breite zu akzeptieren. Fugenlos bedeutet nicht rissfrei, aber 8 – 10 mm breite Fugen, die auch nichts anderes als Sollrissstellen“ sind, halten wir nicht für besser als 0,3 mm breite Risse.

Für jede Anforderung gilt es die richtige Bewehrung, die richtige Rissbreite und die richtigen Belastungen zu ermitteln.

Wenn Sie einen Industriefußboden benötigen, sollten wir miteinander sprechen:

Industrieboden Technische Beratung UG (Haftungsbeschränkt)
Herr Oliver Vukovics
Pulverteich 20-22
20079 Hamburg

info@industriebodenberatung.de